Heizungsgesetz (GEG)
Das Heizungsgesetz ist der umgangssprachliche Name für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es regelt, welche Anforderungen Heizungen in Gebäuden erfüllen müssen, etwa bei Einbau, Austausch und Effizienz. Details hängen von Gebäude, Anlage und Stichtagen ab. Dein Ansprechpartner ordnet ein, was für dein Haus gilt.
Womit du rechnen solltest.
- Das Gesetz selbst kostet nichts; Kosten entstehen erst durch Maßnahmen wie Beratung, Wartung oder Anlagentausch.
- Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt von deiner Anlage ab — der Kostenrahmen kommt vom Partnerbetrieb nach Einordnung.
- Frage gezielt nach förderfähigen Anteilen, damit der Betrieb sie im Rahmen ausweist.
In Schritten zum Ergebnis.
Bestand klären
Anlage, Alter und Gebäude grob erfassen — Typenschild und letzte Protokolle helfen.
Einordnung einholen
Als Anliegen beschreiben; Ansprechpartner und Partnerbetrieb ordnen ein, was für dein Haus gilt.
Optionen vergleichen
Weiterbetrieb mit Wartung, Optimierung oder Austausch — mit Kostenrahmen je Option.
Entscheiden und dokumentieren
Du entscheidest; Befund und Entscheidung landen in der Hausakte.
Woran du merkst, dass es dich betrifft.
- Baujahr und Typ der aktüllen Heizung.
- Anstehender Defekt oder geplanter Tausch als Anlass.
- Förderfragen früh stellen, nicht erst nach Beauftragung.
- Keine Panikentscheidung bei kalter Anlage — erst Einordnung, dann Auftrag.
Heizungsgesetz (GEG) — Fragen und Antworten.
Muss ich meine Heizung jetzt sofort tauschen?
Nicht automatisch. Was gilt, hängt von Anlage, Gebäude und Stichtagen ab. Lass den Bestand erst einordnen, bevor du etwas beauftragst.
Was brauche ich für die Einordnung?
Typ, Alter und Fotos der Anlage plus kurze Beschreibung reichen. Der Rest wird gezielt nachgefragt.
Gibt es Förderung?
Förderbedingungen ändern sich; frage gezielt danach, damit der Partnerbetrieb förderfähige Anteile im Kostenrahmen ausweist.
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Vom Begriff zu deinem Fall.
Beschreib dein Anliegen in eigenen Worten. Du erhältst Partner, Kostenrahmen und einen festen Ansprechpartner.